Verordnungen

Wasserstoffverordnung

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus über Anforderungen und Kriterien für die Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs (Wasserstoffverordnung – WstV)

WstVVerordnungFassung seit 16. Juni 2026RIS-Stand 15. Juni 2026

RIS-Gesetzesnummer 20013193 · BGBl. II Nr. 139/2026 · 58/02 Energierecht · Original im RIS öffnen

§ 7

§ 7 Überwachung der Zertifizierungsstellen

Fassung: 16. Juni 2026 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 7 WstV?

  • Kernaussage§ 7 WstV behandelt "Überwachung der Zertifizierungsstellen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Zum Zweck der Überwachung der Arbeitsweise der Zertifizierungsstellen ist die Umweltbundesamt GmbH berechtigt, während der Geschäfts-...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Überwachung der Zertifizierungsstellen

§ 7. (1) Zum Zweck der Überwachung der Arbeitsweise der Zertifizierungsstellen ist die Umweltbundesamt GmbH berechtigt, während der Geschäfts- oder Betriebszeit

(2) Stellt die Umweltbundesamt GmbH bei Begleitung einer VorOrtKontrolle gemäß § 5 Abs. 3 oder bei einer Maßnahme gemäß Abs. 1 Mängel oder sonstige Unregelmäßigkeiten fest, so hat sie den Betreiber des Zertifizierungssystems und den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus hierüber zu informieren. Hat die betroffene Zertifizierungsstelle ihren Sitz außerhalb des Bundesgebiets, so hat die Umweltbundesamt GmbH außerdem jene nationale Behörde zu informieren, die die betroffene Zertifizierungsstelle akkreditiert hat.

(3) Auf Anfrage des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus hat die Umweltbundesamt GmbH Informationen und Unterlagen gemäß Abs. 1 an diesen zu übermitteln.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuVerfahren und Zuständigkeit, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 7 WstV in einfachen Worten?

§ 7 WstV behandelt "Überwachung der Zertifizierungsstellen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 16. Juni 2026 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
15. Juni 2026
Fassung seit
16. Juni 2026
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
5. Oktober 2026 11:49
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Verweise

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