§ 4
§ 4 Pharmazeutische Qualitätssicherung
Fassung: 1. März 2025 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 4 Vet-Fernabsatz-V?
- Kernaussage§ 4 Vet-Fernabsatz-V behandelt "Pharmazeutische Qualitätssicherung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/04 Apotheken, Arzneimittel; 82/05 Lebensmittelrecht
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Pharmazeutische Qualitätssicherung
§ 4. (1) Jede bzw. jeder Abgabeberechtigte, die bzw. der Veterinärarzneispezialitäten durch Fernabsatz abgibt, muss ein wirksames und funktionstüchtiges System der pharmazeutischen Qualitätssicherung entsprechend dem Umfang der durchgeführten Tätigkeit betreiben.
(2) Durch das pharmazeutische Qualitätssicherungssystem ist insbesondere sicherzustellen, dass
(3) Jede bzw. jeder Abgabeberechtigte, die bzw. der Veterinärarzneispezialitäten durch Fernabsatz abgibt, muss über ein Qualitätsrisikomanagement verfügen. Die Auswirkungen der Ergebnisse aus diesem Prozess, welche die Qualität der Veterinärarzneispezialitäten beeinflussen können, sind zu überwachen. Anschließend sind gegebenenfalls Korrektur- oder Vorbeugemaßnahmen zu ergreifen. Im Rahmen des Qualitätsrisikomanagements müssen entsprechende Aufzeichnungen geführt und in den Betriebsräumen der bzw. des Abgabeberechtigten aufbewahrt werden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 4 Vet-Fernabsatz-V in einfachen Worten?
§ 4 Vet-Fernabsatz-V behandelt "Pharmazeutische Qualitätssicherung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. März 2025 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 3. März 2025
- Fassung seit
- 1. März 2025
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 01:38
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