Verordnungen

Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zum Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis (Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung – VERA-V)

VERA-VVerordnungFassung seit 1. Juli 2014RIS-Stand 31. Oktober 2025

RIS-Gesetzesnummer 20005165 · BGBl. II Nr. 471/2006 · 37/02 Kreditwesen · Original im RIS öffnen

§ 8

§ 8

Fassung: 1. Juli 2014 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 8 VERA-V?

  • Kernaussage§ 8 VERA-V behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Ist erstmals auf Meldungen zum Meldestichtag 30. September 2014 anzuwenden (vgl. § 17 Abs. 10).

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 8 VERA-V in einfachen Worten?

§ 8 VERA-V behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Juli 2014 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
19. Oktober 2015
Fassung seit
1. Juli 2014
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
5. Oktober 2026 20:48
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 235/2025
  • BGBl. II Nr. 83/2025
  • BGBl. II Nr. 144/2024
  • BGBl. II Nr. 79/2023

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

Rückverweise

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