Verordnungen

Sicherheitsakademie-Bildungsverordnung

Verordnung der Bundesministerin für Inneres über den Zugang zu Bildungsangeboten der Sicherheitsakademie (Sicherheitsakademie-Bildungsverordnung – SIAK-BV)

SIAK-BVVerordnungFassung seit 1. Januar 2016RIS-Stand 18. September 2020

RIS-Gesetzesnummer 20009426 · BGBl. II Nr. 451/2015 · 41/01 Sicherheitsrecht · Original im RIS öffnen

§ 5

§ 5 Aus- und Fortbildung von hauptamtlichen Lehrkräften

Fassung: 1. Januar 2016 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 5 SIAK-BV?

  • Kernaussage§ 5 SIAK-BV behandelt "Aus- und Fortbildung von hauptamtlichen Lehrkräften" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Sicherheitsakademie sorgt für die pädagogische und fachliche Aus- und Fortbildung der hauptamtlichen Lehrkräfte. Bei der...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Aus- und Fortbildung von hauptamtlichen Lehrkräften

§ 5. Die Sicherheitsakademie sorgt für die pädagogische und fachliche Aus- und Fortbildung der hauptamtlichen Lehrkräfte. Bei der Auswahl der Teilnehmer ist auf den individuellen Fortbildungsbedarf, auf Aspekte der Frauenförderung sowie auf den Zeitpunkt der letzten Teilnahme des Bewerbers an einer identen oder ähnlichen Veranstaltung Bedacht zu nehmen.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuSchulpflicht und Teilnahme, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 5 SIAK-BV in einfachen Worten?

§ 5 SIAK-BV behandelt "Aus- und Fortbildung von hauptamtlichen Lehrkräften" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
4. Januar 2016
Fassung seit
1. Januar 2016
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 402/2020
  • BGBl. II Nr. 231/2016

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