Verordnungen

Registerforschungsverordnung-BMK

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Registerforschung im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (Registerforschungsverordnung-BMK – RFV-BMK)

RFV-BMKVerordnungFassung seit 1. September 2024RIS-Stand 5. September 2024

RIS-Gesetzesnummer 20012681 · BGBl. II Nr. 241/2024 · 72/15 Forschung · Original im RIS öffnen

§ 4

§ 4 Inkrafttreten

Fassung: 1. September 2024 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 4 RFV-BMK?

  • Kernaussage§ 4 RFV-BMK beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Diese Verordnung tritt mit 1. September 2024 in Kraft.

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Inkrafttreten

§ 4. Diese Verordnung tritt mit 1. September 2024 in Kraft.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger Paragraph§ 3 Kosten
Nächster ParagraphAnl. 1

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 4 RFV-BMK in einfachen Worten?

§ 4 RFV-BMK beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. September 2024 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
5. September 2024
Fassung seit
1. September 2024
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

Frühere Fassungen werden hier derzeit nicht angezeigt. Das RIS-Original ist verknüpft.

Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

Keine lokal auflösbaren Verweise gefunden.

Rückverweise

Entscheidungen 0Gesetze 0Treffer 0

Keine weiteren Verweise verfügbar.