Verordnungen

Registerforschungsverordnung-BMK

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Registerforschung im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (Registerforschungsverordnung-BMK – RFV-BMK)

RFV-BMKVerordnungFassung seit 1. September 2024RIS-Stand 5. September 2024

RIS-Gesetzesnummer 20012681 · BGBl. II Nr. 241/2024 · 72/15 Forschung · Original im RIS öffnen

§ 3

§ 3 Kosten

Fassung: 1. September 2024 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 3 RFV-BMK?

  • Kernaussage§ 3 RFV-BMK behandelt "Kosten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdWichtig ist: Für die Gewährung des Zugangs gemäß § 2d Abs. 2 Z 3 FOG zu den Registern...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Kosten

§ 3. Für die Gewährung des Zugangs gemäß § 2d Abs. 2 Z 3 FOG zu den Registern gemäß der Anlage sind der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie keine Kosten zu ersetzen.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 3 RFV-BMK in einfachen Worten?

§ 3 RFV-BMK behandelt "Kosten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. September 2024 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
5. September 2024
Fassung seit
1. September 2024
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

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