§ 10b
§ 10b Zu §§ 51 bis 55 und 57 NAG
Fassung: 7. August 2026 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 10b NAG-DV?
- Kernaussage§ 10b NAG-DV behandelt "Zu §§ 51 bis 55 und 57 NAG" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
4b. Abschnitt
Zu §§ 51 bis 55 und 57 NAG
Form der Urkunden und Nachweise für Dokumentationen
§ 10b. (1) Die nach den §§ 51 bis 55 und 57 NAG bei der Antragstellung erforderlichen Urkunden und Nachweise, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, sind auf Verlangen der Behörde zusätzlich in einer Übersetzung ins Deutsche vorzulegen.
(2) Urkunden und Nachweise sind auf Verlangen der Behörde nach den jeweils geltenden Vorschriften in beglaubigter Form vorzulegen.
(3) Im Fall des Antrags auf Ausstellung einer Anmeldebescheinigung oder einer Aufenthaltskarte eines Kindes binnen sechs Monaten nach der Geburt entfällt, sofern das Kind noch nicht über einen Reisepass oder einen Personalausweis verfügt, das Erfordernis der Vorlage des gültigen Reisepasses oder Personalausweises.
(4) Für im Wege des Datenfernverkehrs gemäß § 19 Abs. 1a NAG gestellte Anträge gemäß §§ 53a und 54a NAG gilt § 6 Abs. 5 sinngemäß mit der Maßgabe, dass das Reisedokument oder der Personalausweis vor der Ausstellung der Dokumentation der Behörde vorzuweisen ist.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 10b NAG-DV in einfachen Worten?
§ 10b NAG-DV behandelt "Zu §§ 51 bis 55 und 57 NAG" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 7. August 2026 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 7. August 2026
- Fassung seit
- 7. August 2026
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 02:02
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 160/2026
- BGBl. II Nr. 262/2025
- BGBl. II Nr. 55/2024
- BGBl. II Nr. 212/2023
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Verweise
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