§ 25
§ 25 Inkrafttreten
Fassung: 30. Juli 2024 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 25 FSG-GV?
- Kernaussage§ 25 FSG-GV beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Diese Verordnung tritt mit 1. November 1997 in Kraft.
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Inkrafttreten
§ 25. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 1997 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die §§ 30 bis 35 und § 66 Abs. 1 Z 5 und 6 der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967, BGBl. Nr. 399, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 80/1997 außer Kraft.
(3) § 23 in der Fassung BGBl. II Nr. 16/2002 tritt mit 1. Jänner 2002, jedoch nicht vor dem der Kundmachung des genannten Bundesgesetzblattes folgenden Tag, in Kraft.
(4) § 18 Abs. 5 in der Fassung BGBl. II Nr. 64/2006 tritt mit 1. Oktober 2006 in Kraft.
(5) § 1 und § 4 in der Fassung BGBl. II Nr. 280/2011 treten am 19. Jänner 2013 in Kraft. § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 2, § 7, § 8, § 11, § 12 Abs. 3, § 12a, § 22 Abs. 4 und 6, § 23 Abs. 1 und 2, § 24 Abs. 3 und die Seiten 1 und 2 der Anlage in der Fassung BGBl. II Nr. 280/2011 treten am 1. Oktober 2011 in Kraft.
(6) § 12b, § 18 Abs. 5 und 5a, § 19 Abs. 5, § 20 Abs. 1 und 5, § 21 Abs. 1 bis 3 und § 24 Abs. 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 206/2016 treten am 1. September 2016 in Kraft; zugleich treten § 17 Abs. 3 Z 2, § 21 Abs. 4 bis 6 und § 24 Abs. 2 außer Kraft.
(7) § 10 samt Überschrift, § 11 Abs. 4, § 12b Abs. 2 bis 4, § 18 Abs. 4, § 22 Abs. 6 und § 24 Abs. 6 jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 64/2018 treten am 1. März 2018 in Kraft.
(8) § 7 Abs. 2 und § 22 Abs. 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 228/2019 treten am 1. September 2019 in Kraft.
(9) § 23 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 267/2021 tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
(10) § 20 Abs. 2, § 21 Abs. 3, § 23 Abs. 3 sowie § 24 Abs. 7 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 209/2024 treten am 1. August 2024 in Kraft.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 25 FSG-GV in einfachen Worten?
§ 25 FSG-GV beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 30. Juli 2024 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 30. Juli 2024
- Fassung seit
- 30. Juli 2024
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 6. Oktober 2026 22:26
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- BGBl. II Nr. 209/2024
- BGBl. II Nr. 267/2021
- BGBl. II Nr. 228/2019
- BGBl. II Nr. 64/2018
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