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Anlage zum Prüfungsbericht für E-Geld-Institute

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Anlage zum Prüfungsbericht für E-Geld-Institute (EGAPV)

(EGAPV)VerordnungFassung seit 31. Oktober 2011RIS-Stand 18. Juni 2026

RIS-Gesetzesnummer 20007511 · BGBl. II Nr. 348/2011 · 37/02 Kreditwesen · Original im RIS öffnen

§ 1

§ 1

Fassung: 31. Oktober 2011 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 1 (EGAPV)?

  • Kernaussage§ 1 (EGAPV) behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Das Ergebnis der Prüfung gemäß § 14 Abs. 3 des E-Geldgesetzes 2010 ist in einer Anlage...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuBeurteilung, Rechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.
Nächster Paragraph§ 2

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 1 (EGAPV) in einfachen Worten?

§ 1 (EGAPV) behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 31. Oktober 2011 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
23. November 2015
Fassung seit
31. Oktober 2011
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 143/2026
  • BGBl. II Nr. 197/2018
  • BGBl. II Nr. 94/2017
  • BGBl. II Nr. 345/2015

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

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