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Gesamte Rechtsvorschrift
§ 1
§ 1
Fassung: 31. Oktober 2011 bis laufend
§ 2
§ 2
Fassung: 19. November 2015 bis laufend
§ 3
§ 3
Fassung: 19. Juni 2026 bis laufend
Anl. 1
Anl. 1 Anlage gemäß § 14 Abs. 3 E-Geldgesetz 2010 zum Prüfungsbericht (AzP)
Fassung: 19. Juni 2026 bis laufend
Anlage gemäß § 14 Abs. 3 E-Geldgesetz 2010 zum Prüfungsbericht (AzP)
Als Abschlussprüfer der (des) ………………………………………………………………………. (Firma des E-Geld-Instituts) ……………………………………………………………………….. übermittle(n) ich (wir) über das Geschäftsjahr des E-Geld-Instituts vom xx. xx. xxxx bis zum xx. xx. xxxx sowie über dessen Jahresabschluss die nachstehende Anlage zum Prüfungsbericht.
Unterschrift:
Teil I
Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Sachbearbeiters:
Prüfungsdauer (in Personentagen):
Zusammenfassende Kurzdarstellung der Gesamtsituation des E-Geld-Instituts (insbesondere zu Geschäftsentwicklung, Risikolage, Ertrags- und Vermögenslage):
(Bei Feststellungen ist jedenfalls eine Gesetzesreferenz anzugeben)
1. Konsolidierung
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den Konsolidierungsvorschriften gemäß § 14 Abs. 1 E-Geldgesetz 2010:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
1.1.
2. Eigenmittelanforderungen
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit dem Eigenmittelerfordernis gemäß § 11 Abs. 1 E-Geldgesetz 2010:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
2.1.
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit dem Eigenmittelerfordernis gemäß § 11 Abs. 2 bis 4 E-Geldgesetz 2010:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
2.2.
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit der Gewährung von Krediten gemäß § 11 Abs. 6 E-Geldgesetz 2010:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
2.3.
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit dem Verbot der Mehrfachverwendung von Eigenmitteln gemäß § 11 Abs. 7 E-Geldgesetz 2010:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
2.4.
3. Bedingungen für die Gewährung von Krediten
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend § 3 Abs. 3 und 4 E-Geldgesetz 2010 für die Gewährung von Krediten im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
3.1.
4. Sicherung der Kundengelder
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend die Sicherung der Kundengelder gemäß § 12 E-Geldgesetz 2010:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
4.1.
5. Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gemäß § 4 Abs. 1 E-Geldgesetz 2010 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Z 11 des Zahlungsdienstegesetzes 2018 (ZaDiG 2018), BGBl. I Nr. 17/2018, und den §§ 4 bis 17, § 19 Abs. 2, den §§ 20 bis 24, § 29 und § 40 Abs. 1 des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG), BGBl. I Nr. 118/2016:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
5.1.
Anzahl der Verdachtsmeldungen:
5.2.
6. Interne Revision
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend die interne Revision gemäß § 20 Abs. 4 ZaDiG 2018:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
6.1.
7. Sorgfaltspflichten
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten gemäß § 20 Abs. 1 bis 3, 5 und 6 ZaDiG 2018:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
7.1.
8. Organisation und Führung des E-Geldinstituts
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Organisation und solide und umsichtige Führung des E-Geld-Instituts gemäß § 4 Abs. 3 E-Geldgesetz 2010 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Z 3 ZaDiG 2018:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
8.1.
9. Änderung der Konzessionsgrundlagen
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Änderung der Konzessionsgrundlagen gemäß § 7 E-Geldgesetz 2010:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
9.1.
10. Vertrieb über Dritte und Haftung für zurechenbare Personen
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Vertrieb von E-Geld über Dritte und Haftung für zurechenbare Personen gemäß den §§ 15 und 16 Abs. 2 E-Geldgesetz 2010:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
10.1.
11. Verbot der Verzinsung
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Verbot der Verzinsung gemäß § 20 E-Geldgesetz 2010:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
11.1.
12. Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen gemäß § 24 ZaDiG 2018:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
12.1.
13. Auslagerung von Aufgaben
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Auslagerung von Aufgaben gemäß § 21 ZaDiG 2018:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
13.1.
14. Agenten
Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:
Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu Agenten gemäß § 22 ZaDiG 2018:
Feststellungen:
Gesetzesreferenz
14.1.
Teil II
15. Konzessionierung
Wahrnehmungen des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit der Konzessionierung des E-Geld-Instituts (z. B. Übereinstimmung der erteilten Konzession mit dem Geschäftsmodell):
Gesetzesreferenz
15.1.
16. Eigentümerbestimmungen
Wahrnehmungen des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Eigentümerbestimmungen gemäß § 8 E-Geldgesetz 2010:
Gesetzesreferenz
16.1.
Wahrnehmungen des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung sonstiger Vorschriften des E-Geldgesetzes 2010, des ZaDiG 2018, des Bankwesengesetzes (BWG), BGBl. Nr. 532/1993, der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, ABl. Nr. L 176 vom 27.06.2013 S. 1, und anderer für E-Geld-Institute wesentlicher Rechtsvorschriften:
Gesetzesreferenz
17.1.