§ 6
§ 6 Inkrafttreten
Fassung: 1. September 2023 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 6 Angaben der Herkunft von Zutaten in Speisen, die in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden?
- Kernaussage§ 6 Angaben der Herkunft von Zutaten in Speisen, die in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Diese Verordnung tritt am 1. September 2023 in Kraft.
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Inkrafttreten
§ 6. Diese Verordnung tritt am 1. September 2023 in Kraft.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 6 Angaben der Herkunft von Zutaten in Speisen, die in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden in einfachen Worten?
§ 6 Angaben der Herkunft von Zutaten in Speisen, die in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. September 2023 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 16. März 2023
- Fassung seit
- 1. September 2023
- Fassung bis
- laufend
Frühere Fassungen werden hier derzeit nicht angezeigt. Das RIS-Original ist verknüpft.
RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
Keine lokal auflösbaren Verweise gefunden.
Rückverweise
Keine weiteren Verweise verfügbar.