§ 19
§ 19
Fassung: 1. Oktober 2026 bis laufend
Den amtlichen Wortlaut findest du über den Link zum RIS-Original.
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Bundesgesetze
Bundesgesetz über die Ausübung der Psychotherapie (Psychotherapiegesetz 2024 – PThG 2024)
RIS-Gesetzesnummer 20012578 · BGBl. I Nr. 49/2024 · 82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal · Original im RIS öffnen
§ 19
Fassung: 1. Oktober 2026 bis laufend
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