§ 13
§ 13 Inkraft- und Außerkrafttreten
Fassung: 31. Dezember 2022 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 13 OeADG?
- Kernaussage§ 13 OeADG beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
- Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von OeADG.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 72/16 Sonstiges Wissenschaft, Hochschulen
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Inkraft- und Außerkrafttreten
§ 13. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.
(2) § 1 Abs. 8, § 3 Abs. 2 Z 12, Abs. 4 und 5 sowie § 10a samt Überschrift in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 – Wissenschaft und Forschung, BGBl. I Nr. 31/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.
(3) § 9 Abs. 4 und § 10 Abs. 3 treten mit Ablauf des 24. Mai 2018 außer Kraft.
(4) Das Inhaltsverzeichnis, § 1 Abs. 1 bis 3, § 2, § 3 Abs. 1, 2, 4 bis 4d und 5, § 4, § 5 zweiter Satz, § 6 Abs. 1a, Abs. 2 Z 1 und Abs 5, § 7 Abs. 1 letzter Satz, § 8 samt Überschrift, § 9 samt Überschrift, § 10 Abs. 1, § 10a Abs. 4 Z 8 lit. b und c, Abs. 5 Z 2 sowie Abs. 5a bis 8, § 11 Abs. 2, 3 und 6, die Überschrift zu § 13, § 13a samt Überschrift sowie § 14 in der Fassung der Forschungsfinanzierungsnovelle 2020, BGBl. I Nr. 75/2020, treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
(5) § 2 Abs. 3, § 3 Abs. 2 Z 14 bis 16, § 6 Abs. 2 Z 3, 6 und 7 und Schlussteil, § 6 Abs. 3 und 4 sowie 7 und 8, § 7 Abs. 2, § 10 Abs. 2, § 10a Abs. 5 Z 1, § 10a Abs. 5a und 5b, der Einleitungsteil des § 10a Abs. 6 Z 3, der Einleitungsteil des § 10a Abs. 7 sowie § 10a Abs. 7 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 228/2022 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 13 OeADG in einfachen Worten?
§ 13 OeADG beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 31. Dezember 2022 bis laufend.
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Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 30. Dezember 2022
- Fassung seit
- 31. Dezember 2022
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 228/2022 (NR: GP XXVII RV 1788 AB 1837 S. 187. BR: AB 11152 S. 949.)
- BGBl. I Nr. 75/2020 (NR: GP XXVII RV 239 AB 308 S. 43. BR: AB 10406 S. 911.)
- BGBl. I Nr. 31/2018 (NR: GP XXVI RV 68 AB 105 S 21. BR: AB 9960 S. 879.)
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