§ 8
§ 8 Straßenbaulast
Fassung: 10. Mai 2006 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 8 BStG 1971?
- Kernaussage§ 8 BStG 1971 behandelt "Straßenbaulast" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Straßenbaulast
§ 8. (1) Die Planung, der Bau und die Erhaltung der Bundesstraßen erfolgt aus Mitteln des Bundes (Bundesstraßenverwaltung), insoweit sich nicht aus den folgenden Bestimmungen etwas anderes ergibt oder auf Grund eines besonderen Rechtstitels Verpflichtungen zu Leistungen für diese Zwecke bestehen. Falls derartige Verpflichtungen bei einer vom Bund (Bundesstraßenverwaltung) zu übernehmenden öffentlichen Straße bestehen, bleiben sie auch nach der Umwandlung in eine Bundesstraße aufrecht.
(2) Verträge nach den §§ 25 bis 28 sind entgeltlich.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 8 BStG 1971 in einfachen Worten?
§ 8 BStG 1971 behandelt "Straßenbaulast" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 10. Mai 2006 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 28. September 2021
- Fassung seit
- 10. Mai 2006
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 21:47
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 78/2026 (NR: GP XXVIII RV 497 AB 582 S. 85. BR: AB 11858 S. 994.)
- BGBl. I Nr. 143/2023 (NR: GP XXVII IA 3536/A AB 2253 S. 235. BR: AB 11335 S. 959.)
- BGBl. I Nr. 123/2022 (NR: GP XXVII RV 1531 AB 1543 S. 167. BR: AB 11058 S. 944.)
- BGBl. I Nr. 156/2021 (NR: GP XXVII RV 936 AB 998 S. 117. BR: AB 10712 S. 929.)
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Rückverweise
Judikatur-Auswertung
Was zeigt die Rechtsprechung zu diesem Paragraphen?
- Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend? 2
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH)2
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