Anl. 2
Anl. 2 Berufsreifeprüfungszeugnis
Fassung: 1. März 2006 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 2 BRPG?
- KernaussageAnl. 2 BRPG regelt eine Prüfung oder den Nachweis, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von BRPG.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Bezeichnung und Standort der Schule
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
BERUFSREIFEPRÜFUNGSKOMMISSION
am/an der
_____________________________________________________________________________________
Bezeichnung und Standort der Schule
Zl. des Prüfungsprotokolls:
Berufsreifeprüfungszeugnis
______________________________________________,
geb. am ___________________________
Familien- und Vorname
hat bei der Berufsreifeprüfungskommission an dieser Schule gemäß dem Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung, BGBl. I Nr. 68/1997, die Berufsreifeprüfung
bestanden / nicht bestanden 1)
Die Leistungen bei den Teilprüfungen wurden, sofern diese nicht gemäß § 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung entfallen sind oder gemäß § 8b des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung anerkannt wurden, wie folgt beurteilt:
Teilprüfungen
Beurteilung(en)/Entfall/Anerkennung 3)
Deutsch
Lebende Fremdsprache
Mathematik/Mathematik und angewandte Mathematik 1)
Fachbereich 2)
Er/Sie hat damit gemäß § 1 Abs. 1 und 2 des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung, BGBl. I Nr. 68/1997, die mit der Reifeprüfung einer höheren Schule verbundenen Berechtigungen erworben.
___________________, am __________________
Rundsiegel
Für die Berufsreifeprüfungskommission
___________________________________________
Vorsitzender/Vorsitzende
____________
1) Nichtzutreffendes streichen.
2) Unter Angabe der Themenstellung.
3) Unter Angabe der Prüfung (Datum, Prüfungsinstitution), die zum Entfall bzw. zur Anerkennung geführt hat.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 2 BRPG in einfachen Worten?
Anl. 2 BRPG regelt eine Prüfung oder den Nachweis, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Was hat die Bestimmung mit Leistungsbeurteilung zu tun?
Die Bestimmung kann für Fragen rund um Beurteilung, Leistungsfeststellung, Noten oder Prüfungsergebnisse relevant sein. Entscheidend ist der konkrete Absatz und die dazu passende Fassung.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. März 2006 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 19. August 2015
- Fassung seit
- 1. März 2006
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 22:20
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 2/2026 (NR: GP XXVIII RV 368 AB 372 S. 63. BR: AB 11765 S. 986.)
- BGBl. I Nr. 15/2022 (NR: GP XXVII RV 1164 AB 1274 S. 135. BR: 10798 AB 10822 S. 936.)
- BGBl. I Nr. 13/2020 (NR: GP XXVII AB 103 S. 16. BR: S. 903.)
- BGBl. I Nr. 138/2017 (NR: GP XXV IA 2254/A AB 1707 S. 188. BR: AB 9852 S. 871.)
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