Bundesgesetze

11. Staatsvertragsdurchführungsgesetz

Bundesgesetz vom 5. Juli 1962, betreffend die Durchführung des Artikels 27 § 2 des Staatsvertrages (11. Staatsvertragsdurchführungsgesetz).

BundesgesetzFassung seit 1. September 1962RIS-Stand 26. März 2025

RIS-Gesetzesnummer 10000369 · BGBl. Nr. 195/1962 · 13/01 Staatsvertragsdurchführung · Original im RIS öffnen

Anl. 5

Anl. 5

Fassung: 1. September 1962 bis laufend

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