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Was versteht man unter den Begriffen „Miturheber“ und „Teilurheber“?

In diesem Video erklärt Mag. Dechant verständlich und anhand von Praxisbeispielen den Unterschied zwischen einer Miturheber- und einer Teilurheberschaft in der österreichischen Rechtsordnung.

Mag. Mathias Dechant ist Rechtsanwalt bei Feuchtmüller Stockert Moick Rechtsanwälte GmbH & Co KG und deckt dort die Bereiche Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Geistiges Eigentum, IT- und Medienrecht sowie Zivil-, Zivilprozess- und Arbeitsrecht ab.

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