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AK hilft Vater, der wegen Kinderbetreuung gekündigt wurde

Anderl: „Die AK sorgt für Gerechtigkeit, der Vater bekommt 7.000 Euro“

Wien (OTS) – Elektroinstallateur Luis S. nimmt seine Arbeit ernst UND seine Familie. Das störte das altmodische Weltbild seines Chefs. Als der Arbeiter zwei Tage Pflegefreistellung brauchte und einen Papamonat nehmen wollte, kündigte er ihn. AK Präsidentin Renate Anderl: „Auch Väter haben ein Recht darauf, für ihre Kinder da zu sein. Die AK sorgt für Gerechtigkeit, der Vater bekommt 7.000 Euro.“

Als seine schwangere Frau zu einer Untersuchung musste, bat Luis S. seinen Chef da-rum, in dieser Zeit sein Recht auf Pflegefreistellung in Anspruch nehmen zu können, damit er auf seine drei Kinder aufpassen könne. Das und der Wunsch nach einem Papamonat – ebenfalls ein Recht, das der Arbeiter nur in Anspruch nehmen wollte, weil er seinen Urlaub bereits zwangsweise während des Betriebsurlaubs verbraucht hatte – nahm der Chef äußerst mürrisch auf. Wenig später kam die Kündigung.

Vor Gericht versuchte der Chef die Familienfreundlichkeit seines Unternehmens zu beweisen, dafür sollte eine Mitarbeiterin mit Kleinkind Zeugin sein. Das ging aber nach hinten los: die Mitarbeiterin berichtete, dass der Chef sie großzügiger Weise ihr krankes Kind mit ins Büro nehmen lasse – anstatt dass sie ebenso ihr Recht auf Pflegefreistellung in Anspruch nehmen konnte. Von Familienfreundlichkeit also keine Spur. Auf diesen Vorhalt meinte der Chef, dass es „schon so ist, dass ich Dienstnehmer einstelle, damit sie für mich arbeiten“ und der Betrieb sei ja keine „Sozialstation“.

Das Erstgericht attestierte dem Chef ein veraltetes, patriarchales Weltbild. Dass Luis S. sich als Mann nicht nur finanziell, sondern auch emotional um seine Familie kümmerte, und daher nicht dauernd frei verfügbar war, dürfte den Chef besonders gestört haben. Das Gericht erster sowie zweiter Instanz stellten daher fest, dass der Chef Luis S. aufgrund seines Familienstandes und seines Geschlechts diskriminiert und daher zu Unrecht gekündigt hatte. Der Chef muss daher Luis S. den Einkommensverlust bis zum Antritt eines neuen Jobs zahlen, sowie einen Schadenersatz für die persönliche Beeinträchtigung – insgesamt rund 7.000 Euro.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Wien
Katharina Nagele
(+43-1) 501 65 12678
katharina.nagele@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

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