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AK-Erfolg: Recht auf Freistellung für Schwangere während der Corona-Krise

Linz (OTS) –  Der Sozialausschuss des Parlaments hat endlich ein Recht auf Freistellung für alle Schwangeren ab dem vierten Schwangerschaftsmonat ab Mitte Dezember beschlossen, wenn sie in Berufen mit Körperkontakt arbeiten, und ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Das ist ein Erfolg für die Bemühungen der AK um einen besseren Schutz für schwangere Arbeitnehmerinnen, der längst überfällig ist“, freut sich AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer und fordert, dass die Regelung noch im Dezember im Nationalrat und im Bundesrat endgültig beschlossen und gleich darauf in Kraft gesetzt wird.

Die AK Oberösterreich hatte schon während des ersten Lockdowns im März ein präventives Beschäftigungsverbot für Schwangere während der Corona Krise gefordert hat. Bis heute müssen aber viele schwangere Beschäftigte, in Krankenhäusern, Heimen und Kinderbetreuungseinrichtungen und anderen Bereichen mit direktem Körperkontakt zu anderen Personen arbeiten. Mit der neuen Regelung werden sie endlich besser geschützt.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Dr. Walter Sturm
+43 (0)50/6906-2192
walter.sturm@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at

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