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Abmahnwelle Google Fonts: Urteil 1. Instanz

Ab Sommer 2022 erhielten über 30.000 Unternehmer in Österreich Abmahnschreiben eines Rechtsanwalts aufgrund angeblich datenschutzrechtswidriger Verwendung von Google Fonts auf ihren Websites. Aufgrund des angeblichen DSGVO-Verstoßes forderte der Rechtsanwalt EUR 100 Schadenersatz plus EUR 90 Anwaltskosten. Viele Unternehmer waren durch die Schreiben abgeschreckt und bezahlten den Betrag.

Abmahnwelle Google Fonts: Urteil spricht für Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungen
Beim BG Favoriten wurde zuletzt eine Klage eines Adressaten auf Feststellung verhandelt, dass der behauptete Schadenersatzanspruch nicht bestehe. Laut Gericht sei das entsprechende Abmahnschreiben “rechtsmissbräuchlich”. Es stellte weiter fest, dass keine EUR 100 für den behaupteten “immateriellen Schaden”, keine Rechtsanwaltskosten von EUR 90 und auch keine Auskunft gemäß DSGVO gerechtfertigt sei. Stattdessen müsse die Abmahnschreiberin dem betroffenen Unternehmer die Gerichtskosten ersetzen.

Abmahnwelle Google Fonts: Urteil nicht rechtskräftig
Die Gegenseite, also die Abmahnschreiberin, kündigte daraufhin an, das Urteil anzufechten und von der nächsten Instanz prüfen zu lassen.

Abmahnwelle Google Fonts: Schadenersatz überhaupt möglich?
Unabhängig davon, dass es aus unserer Sicht höchst unmoralisch ist, massenhaft solche Abmahnschreiben zu versenden, ist es sehr zweifelhaft, ob allein wegen der Verwendung von Google Fonts überhaupt ein Schadenersatzanspruch entstehen kann

Zum einen verändern sich dynamische IP-Adressen regelmäßig und Google kann den Personenbezug, wenn überhaupt, nur sehr schwer zuordnen (zB wenn weitere Merkmale hinzutreten, etwa wenn der User parallel bei Google eingeloggt ist).
Zum anderen stellt sich die Frage, worin überhaupt der Schaden liegt. Das Thema Datenschutz und Schadenersatz ist gar nicht so leicht zu beurteilen – nicht umsonst gibt es derzeit Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH zu diesem Thema. Die bloße undifferenzierte Behauptung eines “Unwohlsein”, weil Google vielleicht irgendwelche Daten haben könnte, genügt aber wohl eher nicht, um einen Schaden nachzuweisen.

In unserem Blog haben wir noch ein paar praktische Tipps, wie man Google Fonts auf jeden Fall rechtskonform einbindet.

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Ermano Geuer

Dr.

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