VKI-Erfolg: OGH stärkt Konsument:innenrechte bei Booking-Buchungen

Booking muss Daten privater Unterkunftgeber unverzüglich nach der Buchung bekannt geben

Wien (OTS) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Online-Plattform Booking geklagt. Streitpunkt war, ob Booking Kund:innen im Zuge einer Buchung über die Identität privater Unterkunftgeber informieren muss. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat diese Informationspflicht nun bejaht und damit die Entscheidung der Vorinstanzen bestätigt.

Während gesetzlich eindeutig vorgeschrieben ist, dass Kund:innen über die Identität und Anschrift gewerblicher Unterkunftgeber bereits vor der Buchung informiert werden müssen, ist dies für die Buchung einer privaten Unterkunft nicht ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben. Dies führt in der Praxis dazu, dass Kund:innen über Online-Plattformen Verträge abschließen können, ohne die Identität ihres Vertragspartners zu kennen. Gerade wenn es im Rahmen der Vertragsabwicklung bei der Unterkunft zu Problemen kommt, kann das erhebliche Nachteile haben: Ohne Kenntnis der Identität und Anschrift des Vertragspartners lassen sich vertragliche Ansprüche nur erschwert oder gar nicht durchsetzen.

Auch auf der Plattform Booking werden zahlreiche Unterkünfte von privaten Anbietern angeboten. Häufig konnten Kund:innen lediglich über die von Booking bereitgestellten Kontaktformulare mit dem Unterkunftgeber in Verbindung treten. Eine wirksame Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Unterkunftgeber war auf diesem Weg jedoch nicht gewährleistet.

Gegen diese Praxis ist der VKI mit Verbandsklage vorgegangen – mit Erfolg. Der OGH stellte klar, dass Vermittlungsplattformen wie Booking verpflichtet sind, die Identität und die Kontaktdaten privater Unterkunftgeber zumindest unverzüglich nach Abschluss der Buchung bekannt zu geben. Es reicht nicht aus, diese Informationen erst auf ausdrückliche Nachfrage der Kund:innen zu übermitteln. Auch die von Booking vorgebrachten datenschutzrechtlichen Bedenken stehen dieser Informationspflicht nach Auffassung des OGH nicht entgegen.

„Wer einen Vertrag abschließt, muss wissen, mit wem. Nur wenn Konsument:innen ihren Vertragspartner kennen, können sie ihre Rechte im Anlassfall auch wirksam durchsetzen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um gewerbliche oder private Anbieter handelt”, kommentiert Dr. Barbara Bauer, Juristin in der Abteilung Intervention des VKI. „Die OGH-Entscheidung stärkt die Rechtsposition von Konsument:innen und schafft mehr Transparenz bei der Buchung privater Unterkünfte über Online-Plattformen.”

SERVICE: Weitere Informationen zum Thema www.vki.at/booking082026.

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.