Die Europäische Kommission führt derzeit eine gezielte Überarbeitung der Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr durch.
Die Eckpunkte des apf-Vorschlags lauten:
- Verbindliche Definition: Fahrkarten für aufeinanderfolgende Beförderungen zum Zweck einer durchgehenden Beförderung gelten grundsätzlich als Durchgangsfahrkarten – unabhängig davon, wo oder wie sie erworben wurden.
- Haftungsregelungen: Bei einem Kaufvorgang über ein Unternehmen soll die volle Haftung nach den Artikeln 18-20 gelten; bei mehreren Eisenbahnunternehmen kann die Haftung auf 75 % begrenzt werden.
- Kombination durch Fahrgäste: Werden Fahrkarten von den buchenden Personen selbst kombiniert, gelten diese nur unter bestimmten Bedingungen (z. B. angemessene Mindestumsteigezeit, Kauf vor Fahrtantritt, Nachweis durch Reservierungen oder Zugbindungen) als Durchgangsfahrkarten.
- Klarstellung zur EigentümerInnenstruktur: Eisenbahnunternehmen, die dem- oder derselben EigentümerIn zuzurechnen sind, gelten für die Zwecke des Artikels als ein einziges Eisenbahnunternehmen.
Das Ziel der apf ist es, mit diesem Vorschlag einen Beitrag zu einer praxisnahen und zugleich verbraucherschützenden Neufassung von Artikel 12 zu leisten. Damit soll der Bahnverkehr im grenzüberschreitenden Personenverkehr gegenüber anderen Verkehrsträgern deutlich gestärkt werden.
Der vollständige Vorschlag wurde im Rahmen der öffentlichen Konsultation auf der Plattform der Europäischen Kommission veröffentlicht.





