Hypothekar/Immobilienkredite sowie über Kreditvermittler abgeschlossene Kredite erhalten keine oder unzureichende Rückerstattung der unzulässigen Kreditbearbeitungskosten

Hypothekar/Immobilienkredite sowie über Kreditvermittler abgeschlossene Kredite erhalten keine oder unzureichende Rückerstattung der unzulässigen Kreditbearbeitungskosten
Auch der nun durch die AK gemeinsam mit der BAWAG ausverhandelte Vergleich schlägt in diese Kerbe. Obfrau des VSV, Daniela Holzinger, führt jedoch aus, dass die Abhilfeklage des VSV sich an jene BAWAG Kunden wendet, die mit dem Vergleich nicht zufrieden sind, denn anders als bei Konsumkrediten, soll es bei Hypothekar- und Immobilienkrediten erst eine vollständige Rückerstattung geben, falls mehr als Ꞓ 2.000,00 verrechnet wurden.
„Als Verbraucherschutzverein ist es für uns nicht nachvollziehbar, warum sich die Bank einen Teil des rechtswidrig verrechneten Kreditbearbeitungsentgelt einbehalten soll dürfen, oder dass Kunden bei vermittelten Krediten über einen Kreditvermittler völlig leer ausgehen sollen. Wie das OLG Wien zuletzt richtig folgerte, bleibt hier für den Verbraucher völlig im Dunkeln, weshalb die Bank zunächst Bearbeitungsgebühren an den Kunden verrechnet und diese an den Vermittler weiterreicht.“,
so Holzinger.
„Betroffene können sich mit Beitrittserklärung beim VSV problemlos anschließen,“ sagt Daniela Holzinger, Obfrau des VSV.
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