Suche

Wirecard AG – Insolvenzverfahren am 25.08.2020 nun offiziell eröffnet – Forderungsanmeldung bis 26.10.2020 möglich

Wien (OTS)Aigner Lehner Zuschin + Partner (WIEN) in Kooperation mit ROTTER Rechtsanwälte (MÜNCHEN) organisieren Gruppenintervention österreichischer Wirecard-Geschädigter, um die Ersatzforderungen im deutschen Insolvenzverfahren anzumelden.

Da in der Insolvenz zuerst jedenfalls die Gläubiger bedient werden, empfiehlt es sich, die Stellung als Geschädigter und damit als Gläubiger zu deponieren und eben die Schadenersatzforderungen anzumelden, so Roman Taudes, Kanzlei ALZ, zum Insolvenzverfahren der Wirecard AG.

Durch die Kooperation mit unseren deutschen Kollegen wird sichergestellt, dass die Ansprüche sowohl in Deutschland als auch in Österreich zielführend und umfassend verfolgt werden und die geschädigten Anleger einen lokalen Ansprechpartner und damit alles aus einer Hand haben, so Lukas Aigner & Roman Taudes, Kanzlei ALZ, zum Insolvenzverfahren der Wirecard AG.

Am 25. August 2020 wurde vom Amtsgericht München nun auch förmlich das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG eröffnet und RA Dr. Jaffé zum Insolvenzverwalter bestellt. Gläubiger sind daher aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26. Oktober 2020 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zwar sind die Wirecard-Aktionäre als solche nicht Gläubiger, aufgrund der besonderen Umstände besteht aber auch eine Haftung der Wirecard gegenüber jenen Aktionären, die im Vertrauen auf die unrichtigen Wirtschaftsdaten die Aktien zu einem überhöhten Preis erworben haben. „Das trifft auf sehr viele österreichischen Aktionäre zu“, sagt der auf Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwalt Lukas Aigner (Aigner/Lehner/Zuschin Rechtsanwälte, ALZ) – „von Ausnahmen wie dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Braun und anderen Involvierten abgesehen“.

Die Anmeldung der Forderungen der Geschädigten im deutschen Insolvenzverfahren bedarf einer detaillierten Darstellung des Ersatzanspruches einschließlich des Sachverhalts und vor allem der rechtlichen Grundlagen, auf die der Schadensersatzanspruch gestützt werden soll.

Warum aber soll überhaupt ein geschädigter Aktionär die Forderungen anmelden? Ob die rechtswidrig geschädigten Aktionäre eine Zahlung aus dem Insolvenzverfahren erwarten können, ist die eine Sache. „Da in der Insolvenz zuerst jedenfalls die Gläubiger bedient werden, empfiehlt es sich, die Stellung als Geschädigter und damit als Gläubiger zu deponieren und eben die Schadenersatzforderungen anzumelden“, sagt Roman Taudes von der Kanzlei ALZ. Es gibt aber noch einen weiteren wichtigen Aspekt, der hierzulande oft unbekannt ist. Laut deutschem Höchstgericht BGH trifft den Geschädigten eine Schadensminderungspflicht, wenn der Anspruch gegen Dritte, wie etwa die Wirtschaftsprüfer (hier EY) geltend gemacht wird. Zu dieser Schadensminderungspflicht gehört auch, Anmeldungen des Anspruchs etwa in Insolvenzverfahren durchzuführen, andernfalls kann eine empfindliche Kürzung des Anspruchs drohen.

Aufgrund der Vielzahl an geschädigten österreichischen Anlegern im Zusammenhang mit Wirecard haben Aigner Lehner Zuschin + Partner gemeinsam mit der spezialisierten deutschen Rechtsanwaltskanzlei Rotter Rechtsanwälte (München) eine Gruppenintervention für österreichische Geschädigte organisiert. Damit soll es geschädigten österreichischen Aktionären erleichtert werden, die Ansprüche in Deutschland und Österreich zu verfolgen. Wie bereits medial berichtet wurde, haben ALZ bereits eine erste Klage gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Braun in Österreich eingebracht. Die Teilnehmer der österreichischen Gruppenintervention werden dann auch den schon laufenden deutschen Verfahren angeschlossen. „Durch die Kooperation mit unseren deutschen Kollegen wird sichergestellt, dass die Ansprüche sowohl in Deutschland als auch in Österreich zielführend und umfassend verfolgt werden und die geschädigten Anleger einen lokalen Ansprechpartner und damit alles aus einer Hand haben“, sagen Aigner und Taudes von ALZ.

Rückfragen & Kontakt:

Aigner Lehner Zuschin + Partner
Pestalozzigasse 4/5
1010 Wien
Tel.: 01 361 9904
Email.: office@aigner-partners.at
www.aigner-partners.at/

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF0007

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

stefan-humer-profilbild

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter