Die Zuschlagsentscheidung ist die nicht verbindliche Absichtserklärung, welchem Bieter der Zuschlag erteilt werden soll.
Quellen
- https://www.bbg.gv.at/information/begriffserklaerungen/, zuletzt abgerufen am 18.03.2020
Die Zuschlagsentscheidung ist die nicht verbindliche Absichtserklärung, welchem Bieter der Zuschlag erteilt werden soll.