Wie soll ein Verarbeitungsverzeichnis ausschauen und was gehört dort eingetragen?

Das Verarbeitungsverzeichnis muss folgende Informationen enthalten:

  • Den Zweck der Verarbeitung,
  • die Kategorien der betroffenen Personen und die Kategorien der personenbezogenen Daten,
  • die Kategorien von Empfängern, gegebenenfalls die Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland,
  • die vorgesehene Speicherdauer sowie
  • eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherheit der Datenverarbeitung.
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