Wie oft muss das Verarbeitungsverzeichnis aktualisiert werden oder nur muss es nur einmal erstellt werden?

Sollte sich in der Datenverarbeitung in Ihrem Unternehmen nichts ändern – beispielsweise keine neuen Datenverarbeitungen, Datenkategorien oder Empfänger hinzukommen -, so muss das Verarbeitungsverzeichnis nur einmal erstellt werden.

Sobald sich hinsichtlich der im Unternehmen vorhandenen Datenverarbeitungen etwas ändert, ist das Verarbeitungsverzeichnis zu aktualisieren.

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