Als Beschuldigte/r oder Angeklagte/r kann man sich daher nicht mehr strafbar machen, wenn man etwas Falsches sagt. Außer, man wurde vereidigt, denn dann handelt es sich um Meineid. Dieser wird strenger bestraft als die „normale“ Falschaussage.
Einzelnachweis & Quellen
- Anna hat Recht auf Instagram: https://www.instagram.com/anna_hat_recht/