Welchen Sinn hat die Gruppenbesteuerung?

Aufgrund des Trennungsprinzips bei Körperschaften können Gewinne und Verluste einzelner Konzerngesellschaften grundsätzlich nicht miteinander ausgeglichen werden. § 9 KStG schafft allerdings eine Möglichkeit des Ausgleichs der Ergebnisse finanziell verbundener Körperschaften (Zurechnung des gesamten Ergebnisses zum Gruppenträger).

Quellen

Doralt, Steuerrecht 2018/19 Tz 212

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