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- Was passiert in der strafrechtlichen Hauptverhandlung?
Die Hauptverhandlung besteht in der Regel aus der Angeklagtenvernehmung und dem Beweisverfahren mit Vernehmung des Opfers, der Vernehmung von anderen Zeug/innen und der Erhebung von allfälligen weiteren Beweisen.
In der Hauptverhandlung besteht für das Opfer Anspruch auf schonende Vernehmung wie im Ermittlungsverfahren.
Nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung wird das Urteil verkündet. Dieses kann ein Schuldspruch mit entsprechender Strafe oder ein Freispruch sein.
In jedem Fall kann diese erstgerichtliche Entscheidung sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch der/dem Verurteilten bzw. auch vom Opfer bekämpft werden.
Quellen
- https://www.gewaltinfo.at/recht/strafverfahren/verfahren.php, zuletzt abgerufen am 17.09.2020