- Ratgeber
- Digitales Recht
- Vorratsdatenspeicherung
Auch Data Retention. Verpflichtende Speicherung von Kommunikationsdaten durch Telefongesellschaften und Internetprovider, eingeführt durch die am 15.3.2006 beschlossene Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten. Die Richtlinie bringt einen Paradigmenwechsel nicht nur beim Datenschutz, sondern auch bei der Strafverfolgung. Vorher durften Kommunikationsdaten nur unter engen Voraussetzungen und nur für kurze Zeit , danach müssen sie immer und für einen längeren Zeitraum gespeichert werden. Vorher durfte auf Kommunikationsdaten nur zur Aufklärung einer mit einer höheren Strafe bedrohten Tat zugegriffen werden, danach werden alle Daten aller Bürger zunächst einmal “in Gewahrsame genommen”; was dann wie ausgewertet werden darf, steht noch nicht fest.