Voraussetzungen und die Rechtsfolge einer Organschaft

Eine Organschaft liegt gem § 2 Abs 2 Z 2 UStG vor, wenn eine juristische Person dem Willen eines Unternehmers derart untergeordnet ist, dass sie keinen eigenen Willen hat. Das ist der Fall, wenn sie nach dem Gesamtbild der Verhältnisse:

  • finanziell
  • wirtschaftlich und
  • organisatorisch

in dessen Unternehmen eingegliedert ist. In diesem Fall wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbständig ausgeübt, mit der Folge, dass Innenumsätze zwischen Mitgliedern der Organschaft – mangels Erfüllung des Unternehmerbegriffs (§ 2 Abs 1 UStG) – nicht steuerbar sind (Grundsatz der Unternehmenseinheit).

Quellen

Doralt, Steuerrecht 2020 Tz 306, 309; Spilker, Crashkurs Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer 220 ff

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