Vollstreckungsverjährung

Die Vollstreckungsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Eine Strafe darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn seit ihrer rechtskräftigen Verhängung drei Jahre vergangen sind.

Die Vollstreckungsverjährung ist von der Verfolgungsverjährung und der Strafbarkeitsverjährung zu unterscheiden.

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