Als Vertragsbediensteten bezeichnet man einen öffentlich Bediensteten, dessen Beschäftigungsverhältnis nicht wie beim Beamter Beamten aufgrund eines Hoheitsaktes Bescheid entsteht, sondern wie bei einem Angestellten in der Privatwirtschaft vertraglich begründet ist.
Rechtsgrundlagen
Jedes Bundesland sowie der Bund hat ein eigenes Vertragsbedienstetengesetz Sonderprivatrecht.
- Bund: “§§ Vertragsbedienstetengesetz
- Steiermark:
- Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1962
Arbeitsrechtliche Stellung
Im Detail existieren Unterschiede zu den arbeitsrechtlichen Regelungen für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft in Österreich. So ist z. B. ein Vertragsbediensteter nach Ablauf einer bestimmten Zeitdauer nur mehr unter Anführung eines Kündigungsgrundes, wie z. B. Dienstpflichtverletzung oder körperliche bzw. geistige Nichteignung zum Dienst kündbar beschränktes Kündigungsrecht des Dienstgebers.
Derzeit werden auch “Vertragsbedienstete mit Sondervertrag“ VB/S als Polizeischüler eingestellt, welcher nach Beendigung ihrer Ausbildung in den Beamtenstatus als “Exekutivbedienstete“ der Polizei übernommen werden.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsbediensteter 12.12.2014
http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/50301986/DE/ Vertragsbedienstete, verwaltung.steiermark.at, Abt. A7 – Gemeinden und Innere Angelegenheiten
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