Gesetze sind gesatztes Recht. Es ist niedergeschrieben. Gewohnheitsrecht hat sich von Menschen entwickelt und als Recht gewohnheitsmäßig gebildet. Erst ab dem 12. Jahrhundert gab es die ersten Gesetze, also Teile der Staatsordnung schriftlich niedergeschrieben. Im Mittelalter galt der Grundsatz „gutes Recht ist alt“. Im Spätmittelalter kam es zur Aufzeichnung des Gewohnheitsrechts einzelner Länder Landrecht.
Category:Rechtsgeschichte Category:Verfassungsgeschichte