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Tantum devolutum, quantum appellatum

Tantum devolutum, quantum appellatum‘ „Nur so weit übertragen wie angefochten“ ist eine römische Rechtsregel, die den Devolutiveffekt von Rechtsbehelfen beschreibt. Demnach gelangt in die Überprüfung durch die höhere Instanz ”iudex ad quem” nur das vom Rechtsbehelfsführer Petent Gerügte, weitere Umstände oder Fehler der angefochtenen Entscheidung brauchen nicht berücksichtigt zu werden. Diese Regel ist insoweit auch eine Ableitung der prozessualen und materiellen Disposition des Petenten.

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Tantum_devolutum,_quantum_appellatum 10.12.2014

 

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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