Der Strafvollzug umfasst in Österreich insbesondere den Vollzug von Freiheitsstrafen, die Untersuchungshaft und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen. Die Leitung liegt beim Bundesministerium für Justiz. Dort ist die Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen eingerichtet, die die strategische und operative Leitung sowie die dienst und fachaufsichtsbehördliche Zuständigkeit in oberster Instanz wahrnimmt.
Die wichtigste gesetzliche Grundlage ist das Strafvollzugsgesetz. Es unterscheidet Strafvollzugsanstalten und gerichtliche Gefangenenhäuser. Ergänzend bestehen weitere Regelungen, vor allem die Sprengelverordnung für den Strafvollzug und die Vollzugsordnung für Justizanstalten.
Nach den aktuellen Angaben des Bundesministeriums für Justiz umfasst der österreichische Strafvollzug 29 Justizanstalten samt 14 Außenstellen. Ziel ist ein sicherer, menschenrechtskonformer und auf Resozialisierung ausgerichteter Vollzug. Dazu gehören insbesondere Arbeit, Ausbildung, Betreuung und die Vorbereitung auf die Rückkehr in das Leben außerhalb der Anstalt.
Quellen
- RIS Strafvollzugsgesetz
- RIS § 8 StVG
- RIS Sprengelverordnung für den Strafvollzug
- RIS Vollzugsordnung für Justizanstalten
- BMJ Organisation
- BMJ Gerichte Staatsanwaltschaften und Strafvollzug
- BMJ Ziele des Straf und Maßnahmenvollzuges
Fachbücher und Kommentare
- Drexler Karl, Weger Thomas Strafvollzugsgesetz StVG, 5. Auflage, MANZ 2022. :contentReference[oaicite:3]{index=3}
- Drexler Karl, Weger Thomas StVG online Kommentar zum Strafvollzugsgesetz, MANZ, laufende Aktualisierung.





