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Sportgroschen

In Wien wurde der Sportgroschen analog zur Vergnügungsteuer eingehoben, falls die Veranstaltung einen sportlichen oder überwiegend sportlichen Charakter besitzt. Die beträgt meist 10 % des Eintrittsgeldes (ohne Umsatzsteuer), aber in Ausnahmefällen kann er bis auf 5 % gesenkt werden. Definiert ist er im Sportgroschengesetz 1983 idF LGBl 1990/73. Mit Wirkung zum 1. Januar 2002 wurde der Ausdruck “Sportgroschen” durch den Ausdruck “Sportförderungsbeitrag” ersetzt und der Titel des Gesetzes von “Sportgroschengesetz für Wien 1983” auf “Wiener Sportförderungsbeitragsgesetz” geändert wurde.

Weblinks

  • http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/f1400000.htm Wiener Sportförderungsbeitragsgesetz 2012

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Sportgroschen 11.12.2014

Landesgesetzblatt für Wien – Gesetz, mit dem das Wiener Sportgroschengesetz für Wien 1983 geändert wird

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Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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