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Rückkehrer

Eine Person, die von einem Aufnahmeland in ihr Herkunftsland, Land ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres üblichen Aufenthaltsortes zurückgeht, nachdem sie einen längeren Zeitraum im Aufnahmeland verbracht hat, egal ob sie sich freiwillig oder zwangsweise, unterstützt oder spontan dorthin begibt.

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Rückkehr

Verwendungshinweis(e)

  • Die Definition umfasst alle Arten von Migranten (Personen, die sich legal in einem Land aufgehalten haben wie auch abgelehnte Asylbewerber) wie auch unterschiedliche Arten der Durchführung der Rückkehr (z.B. freiwillig, erzwungen, unterstützt und spontan). Sie beinhaltet nicht Aufenthalte, die kürzer als drei Monate sind (wie z. B. Ferienbesuche oder Geschäftstreffen und andere Besuche, die typischerweise einen Zeitraum unter drei Monaten umfassen).

Quelle

  • EMN: Assisted Return and Reintegration Study, 2011 (nicht auf Deutsch verfügbar)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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