Res integra

Res integra bedeutet, dass der Vertragspartner des Irrenden noch keinerlei Dispositionen im Hinblick auf den Vertrag getätigt hat.

Beispiel

A verkauft dem B ein Fahrrad. Später will A wegen Irrtum anfechten. Hat sich B schon um 25 eine Fahrradpumpe wegen des abgeschlossenen Geschäfts gekauft ist res integra nicht mehr gegeben. A könnte aus diesem Grund seinen Irrtum nicht mehr geltend machen.

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