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Recht, Asyl zu gewähren

Das Recht eines Staates, kraft seiner Gebietshoheit und seines eigenen Ermessens, einem Ausländer Einreise und Aufenthalt zu gewähren und sich der Anwendung der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates über dieses Individuum zu widersetzen.

Synonym(e)

  • Asylrecht

Oberbegriff(e)

  • Asyl

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Recht auf Asyl

Verwendungshinweis(e)

  • In einigen Staaten gibt es engere oder weitere Kriterien als die in der Genfer Konvention von 1951 und dem Protokoll von 1967 festgelegten Kriterien.
  • Die Internationale Organisation für Migration (IOM) verwendet den Begriff in zwei Zusammenhängen: – das Recht, Asyl zu gewähren (ein Staat darf jeder Person innerhalb seines Hoheitsgebietes Asyl gewähren) und – das Recht, Asyl gewährt zu bekommen, entweder gegenüber dem Staat, in dem die Person um Asyl nachsucht oder gegenüber dem verfolgenden Staat.

Quelle

  • UNHCR International Thesaurus of Refugee Terminology (nicht auf Deutsch verfügbar)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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