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Quantitative Akzessorietät: ist eigentlich ein missverständlicher Begriff, da es in einem Einheitstätersystem ja keine Akzesorietät gibt: Er betrifft den ”Beitragstäter”. Dieser kann erst bestraft werden, wenn die Tat des unmittelbaren Täters zumindest das Versuchsstadium erreicht. Das ist ein entscheidender Unterschied zum ”Bestimmungstäter”, bei dem kein Versuch des unmittelbaren Täters vorliegen muss, um ihn zu bestrafen.
Siehe auch / Abgrenzung
- Akzessorietät
- Qualitative Akzessorietät