Das Prinzip der kollektiven Sicherheit dient zur Durchsetzung des Gewaltverbots, es gehen alle Staaten gemeinsam gegen den Friedensstörer vor, das Kommando dafür gibt der Sicherheitsrat.
Voraussetzungen für Schritte im Sinne dieses Prinzips sind:
- ausreichendes Abschreckungspotential
- klares Gewaltverbot und Pflicht zur Beteiligung
- zentrales Sanktionsorgan
- Solidarität der Mitgliedsstaaten
Verwirklicht wird dies durch friedenserhaltende Operationen peace keeping operations, für diese
gilt:
freiweillige Teilnahme für neutrale Staaten
Mandat des Sicherheitsrates
Zustimmung der Konfliktparteien
Der Sicherheitsrat bestimmt, ob gegen wen welche Zwangsmaßnahmen durch wen wann gesetzt werden.