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Der possessorische Besitzschutzanspruch (lat.: possessio = Besitz bzw. possessor = Besitzer) ist ein Anspruch, der den Besitz schützt und aus dem faktischen Besitz folgt. Er ist unabhängig davon, ob der Besitzer ein Recht zum Besitz hat oder nicht. Bei einer eingetretenen Störung ist er auf Unterlassung der Störung oder die Wiederherstellung des früheren Besitzes gerichtet.
Der petitorische Besitzschutzanspruch (lat.: petitio = Anspruch) leitet sich dagegen aus dem Recht zum Besitz ab, nicht schon aus dem faktischen Besitz selbst. Deshalb verdrängen sie possessorische Besitzschutzansprüche (petitorium absorbet possessorium). Petitorische Besitzschutzansprüche gehen zurück auf die Actio Publicana im römischen Recht.
Die Actio Publiciana als „Klage aus dem rechtlich vermuteten Eigentum“ ist in § 372 ff ABGB geregelt.
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