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Ordentliche Zivilgerichte

Rechberger/Simotta, Grundriss des österreichischen Zivilprozessrechts7 (2009), Rz 39 ff.

Bedeutung

Ordentliche Gerichte haben Erkenntnis– und Ordnungsgewalt. Dieses Charakteristikum nennt man volle Gerichtsgewalt.

Ordentliche Gerichte

Nach § 1 JN sind ordentliche Gerichte:

  • Bezirksgerichte
  • Bezirksgericht für Handelssachen Wien
  • Landesgerichte
  • Handelsgericht Wien
  • Oberlandesgerichte
  • Oberster Gerichtshof
    Gem § 2 Abs 2 ASGG:
  • Arbeits- und Sozialgericht Wien
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