Ja, jedes Unternehmen kann für unterschiedliche personenbezogene Daten gleichzeitig Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter sein.
Ich bin beispielsweise als IT-Dienstleister Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die personenbezogenen Daten meiner eigenen Kunden/Auftraggeber. Programmiere ich einen Webshop und habe zur Wartung Zugriff auf die Bestelldaten, so verarbeite ich für meinen Kunden personenbezogene Daten seiner Kunden. Im Hinblick auf diese Daten bin ich daher Auftragsverarbeiter. Wen Sie konkret im Betrieb oder außerhalb des Betriebes mit der Erstellung beauftragen, ist Ihre Entscheidung.