Monarchische Legitimität

Bei der monarchischen Legitimität handelt es sich um ein Konzept der Legitimität und Legalität der Staatsgewalt.

Die monarchische Legitimität zielte auf die dynastische Erbfolge als Kriterium ab (während sich demgegenüber die demokratische Legitimität auf einen, zumindest indirekten,
Volksentscheid bezieht).

Die monarchische Legitimität bezog sich auf göttliche Erwählung und Erbfolge. Die Herrschaft des Monarchen sei gottgewollt, den Beweiß hierfür brächte die lange Herrschertradition der Dynastie. Der Monarch wäre alleiniger Träger der Herrschaft, könne das Volk jedoch gnadenhalber an der Macht beteiligen. Der Monarch ist also alleiniger Träger der Staatsgewalt.

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