Mißbrauch der Amtsgewalt

Das Strafgesetzbuch definiert den mit Freiheitsstrafe bedrohten allgemeinen Amtsmissbrauch in § 302 StGBMißbrauch der Amtsgewalt – als Vorsatz eines Beamten, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich zu missbrauchen, um dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen.

Darüber hinaus werden in den §§ 302–313 Abschnitt 2 StGB weitere Amtsdelikte definiert.

Literatur

  • Michael Brand: Missbrauch der Amtsgewalt. Wien, Univ., Diss., 1995.

 

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

EMPFEHLUNG

Rechtsanwalt Daniel Lackner Recht einfach machen

Videos

RechtEasy Podcast

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

1

Unverbindliche Anfrage stellen

2

Wir leiten diese an einen Experten weiter

3

Der Anwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf

Wir werden in unserem Netzwerk nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Ob und wie viel Geld die Bearbeitung Ihrer Anfrage kostet, wird er oder Sie Ihnen direkt vor Ihrer Beauftragung mitteilen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.


Filter

Filter Search Results