Aufgaben und Befugnisse
- Zentrales Lenkungs- und Entscheidungsorgan
- 1 Vertreter je MS
- Gesetzgebende Gewalt gemeinsam mit Kommission und Parlament
- übt Haushaltsbefugnisse aus gemeinsam mit Parlament
- Koordiniert die allgemeine Wirtschaftspolitik der MS
- Schließt internationale Abkommen zwischen EU und Drittstaaten /Int.Org.
- Setzt sich aus den Fachministern der MS zusammen 27
- Der Ratsvorsitzende Art. 16 Abs. 9 EUV repräsentiert nach außen
- Neues System der Abstimmungsregeln: qualifizierte Mehrheit 55% d. Rates = 15
Mitglieder; 65% d. Bevölkerung Sperrminorität: 4 Mitglieder; 35% d. Bevölkerung
Beruht ein Beschluss nicht auf Vorschlag der Kommission bzw. des Hohen Ver
treters für Außen- und Sicherheitspolitik, so sind 72% erforderlich. dadurch mehr Transparenz und Demokratie