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Lex Gabinia

Die Lex Gabinia war ein Gesetz, das im Jahr 67 v. Chr. in der späten römischen Republik auf Antrag des Volkstribunen Aulus Gabinius von der Volksversammlung erlassen wurde. Es ermächtigte Pompeius in Form eines imperium extraordinarium, die Piraten zu bekämpfen, die das Mittelmeer unsicher machten. Störungen des Handels gefährdeten die Getreideversorgung Roms.

Für diesen Krieg stattete die Lex Gabinia Pompeius mit einer noch nie dagewesenen Machtfülle aus. Dazu gehörte eine Flotte von 500 Schiffen mit 120.000 Infanteristen, 5000 Reitern und einem Budget von 36 Millionen Denaren. Räumlich umfasste sein Einsatzgebiet alle Küsten des Mittelmeeres in einer Tiefe von 50 Meilen ins Landesinnere. Umstritten ist, ob es sich bei diesem imperium schon um ein imperium proconsulare maius handelte, wie es später Augustus verliehen bekommen hat, oder um ein imperium aequum. Damit war unklar, in welchem Verhältnis die Befehlsgewalt des Pompeius zu der Befehlsgewalt der Provinzstatthalter stand, in deren Gebieten er operierte. Die Befehlshaber waren nicht immer bereit, sich Pompeius zu unterwerfen. Zu Zerwürfnissen kam es etwa auf Kreta, wo Metellus Creticus gegen die Piraten kämpfte.

Zwar war Pompeius im Volk beliebt, jedoch zögerte der römische Senat, so viel Macht durch ein außerordentliches Imperium auf einer einzigen Person zu konzentrieren. Man fürchtete, Pompeius könnte sich zum Alleinherrscher aufschwingen, wie es erst 15 Jahre zuvor Sulla getan hatte. Dennoch konnten die Tribunen das Gesetz durchsetzen, weil das Piratenproblem drängte. Gegen den Volkstribunen Lucius Trebellius, der vor der Volksversammlung ursprünglich sein Veto gegen das Gesetz eingelegt hatte, ließ Gabinius ein Absetzungsverfahren einläuten, woraufhin Trebellius seinen Einspruch zurückzog.

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Lex_Gabinia 03.12.2018

Der Neue Pauly, Band 11, Sp. 332 s.v. Seeraub

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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